Bevor Sie sich für eine Therapie entscheiden, können Sie in einigen probatorischen Sitzungen klären, ob Sie sich bei mir mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben fühlen.
In diesen Sitzungen stellen wir zugleich fest, ob eine tragfähige therapeutische Beziehung aufgebaut und ein gemeinsames Ziel ins Auge gefasst werden kann, das mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erreichbar erscheint.
Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen in aller Regel übernommen, sofern die Symptomatik sich als krankheitswertig erweist, ein Antrag gestellt wird und die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört u.a. die Bescheinigung eines Arztes, dass keine medizinischen Kontraindikationen gegen die Aufnahme einer Psychotherapie bestehen.
Für eine Kurzzeittherapie werden 24 Sitzungen à 50 Minuten bewilligt (in zwei Schritten zu je 12 Sitzungen). Dieses Kontingent muss nicht ausgeschöpft werden, z. B. wenn das Ziel bereits vorher erreicht wurde; andererseits kann eine Verlängerung beantragt werden, sofern es notwendig und sinnvoll erscheint.
Eine Langzeittherapie umfasst 60 Sitzungen und kann bei Bedarf ebenfalls verlängert werden.
Die zeitlichen Abstände zwischen den Sitzungen können zwischen einigen Tagen und mehreren Monaten variieren, wobei sich zu Therapiebeginn ein wöchentlicher Rhythmus als zieldienlich erwiesen hat.
Reine Hypnosebehandlung wird nicht von den Krankenkassen bezahlt.
Die Kosten für eine einstündige Sitzung belaufen sich auf 90 €.